Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • I. Grundsätzliches
  • II. Preisangebot und Vertragsabschluss
  • III. Preise und Zahlungsbedingungen
  • IV. Lieferfristen, Lieferungsenthebung, Abnahmefristen
  • V. Mängelrügen und Gewährleistungen
  • VI. Eigentumsvorbehalt
  • VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit von Bestimmungen

I. Grundsätzliches

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Vertragspartners nicht erfolgt. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Andererseits erklärt sich der Käufer mit unseren Geschäftsbedingungen stillschweigend einverstanden, wenn er nicht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Ein in den Einkaufsbedingungen des Bestellers enthaltener allgemeiner Hinweis, dass diese Einkaufsbedingungen auch dann Gültigkeit haben, wenn die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers die Gültigkeit der Einkaufsbedingungen in Abrede stellen, wird hierdurch von uns ausdrücklich zurückgewiesen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.


II. Preisangebot und Vertragsabschluss

Die von uns abgegebenen Angebote (schriftlich, mündlich, Ergänzungen, Nachträge, Nebenabreden) hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen sind freibleibend. Der Liefervertrag kommt zeitlich und inhaltlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch nach erfolgter Auftragsbestätigung, Lieferung oder Berechnung.


III. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk, ohne Verpackungen, Fracht, Porto, etc. Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf unserer Auftragsbestätigung eingeräumten Frist und Form zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund von gesonderten Vereinbarungen gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Nur unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Treten bei dem Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche bereits vorhanden gewesene Umstände erst nach Vertragsabschluss bekannt, so bringen diese damit, d.h. bei bekannt werden, die Fälligkeit sämtlicher laufenden (auch bisher gestundeten oder durch laufende Wechsel vorerst abgedeckten) Rechnungen mit sich. Das gleiche gilt bei jedem Zahlungsverzug oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, sowie auch in den Fällen, in denen Wechsel oder Schecks zu Protest gehen. Unter den genannten Voraussetzungen sind wir zum fristlosen Rücktritt von bestehenden Lieferungsverpflichtungen berechtigt und zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren berechtigt. Treten Zahlungsstockungen irgendwelcher Art beim Käufer ein, so darf er Verfügungen jeglicher Art über die Ware (auch solche im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs) nur noch mit unserer Zustimmung treffen. Wir sind berechtigt, vom Fälligkeitstage bis zum Zahlungseingang Zinsen und Kosten zu berechnen, die uns durch Kreditinanspruchnahme bei den Geldinstituten entstehen oder entstehen würden. Stillschweigende Duldung einer Zielüberschreitung kann nicht als Stundungseinwilligung angesehen werden. Hierfür ist eine besondere Vereinbarung erforderlich.


IV. Lieferfristen, Lieferungsenthebung, Abnahmefristen

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei zugesagten Lieferfristen beginnt die Frist mit Vorlage der von uns benötigten vollständigen Fertigungsunterlagen und der evtl. Materialbestellungen. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, können auch befristete Lieferungen oder Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Käufer die bestellte Ware nicht ab, schuldet er den in Rechnung gestellten Kaufpreis zzgl. evtl. Lagerungs- und Versicherungskosten. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Käufers. Dies gilt auch, wenn der Preis frei Bestimmungsort vereinbart wurde.


V. Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf offensichtliche Mängel und Maßabweichungen auf eigene Kosten zu prüfen und Mängel unverzüglich, schriftlich und spezifiziert, anzuzeigen. Bei Beanstandungen ist die Weiterverarbeitung der Ware sofort einzustellen. Wird die Anzeige unterlassen oder die Ware verbraucht, vermischt oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Ablehnung weitere Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertragsverhältnis. Für mangelhafte Ware wird nach Rückgabe Ersatz geleistet oder nach unserer Wahl Wandlung, Minderung oder Nachbesserung durchgeführt. Die Rücksendung kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Weitergehende Ersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen.


VI. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weder Verpfändung noch Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer erlaubt. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für unser Unternehmen als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Im Falle einer Verbindung erlischt das Eigentum nicht. Wir werden vielmehr wertanteilsmäßig in Höhe des Rechnungswertes Miteigentümer der einheitlichen Sache. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden sicherheitshalber in vollem Umfange an uns abgetreten. Wird Ware veräußert, an der uns ein Miteigentumsanteil zusteht, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsanteil in Höhe des Rechnungswertes des Miteigentumsanteils. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir können unsere Waren abholen sowie jegliche Verfügung über die Ware verbieten. Sofern die Ware aufgrund Eigentumsvorbehalt zurückgenommen wird, liegt darin kein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist zur Rückgabe auf seine Kosten verpflichtet. Er haftet für Minderwert, Rücknahme- und Umarbeitungskosten in Höhe von mindestens 25 % oder mehr des Rechnungsbetrages zuzüglich entgangenem Gewinn.


VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit von Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz unserer Firma in Wegberg bzw. das zuständige Amtsgericht in Erkelenz. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Etwa dadurch entstehende Lücken sind durch Auslegung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen zu ergänzen.

Wir leisten Gewähr für unsere Waren in der Weise, dass wir für die Teile, dienachweisbar durch Werkstoff oder Arbeitsfehler unbrauchbar sind, unverzüglich Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche, und zwar auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Jede Beanstandung hat nur Gültigkeit, wenn sie uns schriftlich zugeht und unbrauchbare Teile uns kostenlos zur Prüfung eingesandt werden. Durch eigenmächtige Nacharbeit, an den von uns gelieferten Teilen, erlischt jede Ersatzpflicht.